Neun Monate nach dem Beschluss der zuständigen Behörde, für gesetzlich Versicherte neue Regeln zur Krebsfrüherkennung einzuführen, können Männer ab dem 19.04.2019 schon mit 50 Jahren eine Darmspiegelung zur Früherkennung von Darmkrebs in Anspruch nehmen. Damit wird endlich der Tatsache Rechnung getragen, dass das Erkrankungsrisiko bei Männern bereits ab 50 deutlich ansteigt. Bei Frauen bleibt die Altersgrenze für die Vorsorge-Darmspiegelung bei 55 Jahren.
Nach wie vor haben Frauen und Männer ab 50 Jahren einen Anspruch auf einen immunologischen Test auf Blut im Stuhl (iFOBT). Fällt dieser positiv aus, ist eine anschließende Darmspiegelung zur Abklärung einer möglich Darmkrebserkrankung erforderlich. „Leider hat das zuständige Gremium für Beschlüsse über Kassenleistungen diese Untersuchung nicht als Vorsorgekoloskopie anerkannt“, bemängelt Dr. Dagmar Mainz, die Sprecherin der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte. „Entgegen der Absicht des Gesetzgebers kann sie abrechnungstechnisch deshalb nicht von einer Darmspiegelung unterschieden werden, die aufgrund von Beschwerden eines Patienten durchgeführt wird.“ Das bedeutet de facto, dass diese Vorsorge-Untersuchung nicht mehr hinreichend dokumentiert werden wird. Damit wird es künftig schwierig, den Erfolg des Screening-Programms mit Zahlen zu belegen.
„Sehr froh sind wir darüber, dass im Juli endlich das lang erwartete und von allen Experten einhellig empfohlene Einladungsverfahren zum Darmkrebs-Screening umgesetzt werden soll“, erklärt Dr. Mainz. „Der Kampf gegen den Darmkrebs trägt nur dann Früchte, wenn die Menschen das Vorsorge-Angebot annehmen. Deshalb ist es wichtig, sie auf den Nutzen hinzuweisen. Denn die Vorsorge-Koloskopie ist eine der wenigen Maßnahmen, um Krebs tatsächlich effektiv zu verhindern!“