Der Patient ist kein Kunde: Politik und Justiz zeigen ein klares Bekenntnis zur Freiberuflichkeit

„Eine ärztliche Leistung ist etwas anders, als Speiseeis zu verkaufen.“ Mit dieser pointierten Zuspitzung hat der ehemalige saarländischer Ministerpräsident und Richter am Bundesverfassungsgericht Peter Müller auf dem Deutschen Ärztetag in Essen den Kern der polemischen Debatte um die freiberufliche Tätigkeit des Arztes getroffen, meint Dr. Ulrich Tappe vom Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng). Logo Magen-Darm-Ärzte

Die Debattenbeiträge des Deutschen Ärztetages haben viele Ansätze zum Nachdenken über die Rolle von Ärzten in der Gesellschaft geboten, so Dr. Tappe: „Es ist gerade auch aus den Worten von Peter Müller, einem Richter des Bundesverfassungsgerichts, deutlich geworden, dass Freiberuflichkeit nicht nur an sich einen hohen Stellenwert hat, sondern auch differenziert betrachtet werden muss. Ein Bäcker benötigt seine berufliche Freiheit, um die Versorgung mit Gundnahrungsmitteln effektiv organisieren zu können. Dabei bleibt er aber im Kundenverhältnis zur Bevölkerung. Die freiberufliche Tätigkeit des Arztes zeichnet sich darüber hinaus durch die besondere Vertrauensbeziehung zu seinen Patienten aus, die auf seinen medizinischen Sachverstand angewiesen sind und sich darauf verlassen müssen.“

Es gehe nicht darum, wie manche Politiker behaupten, dass Ärzte machen können, was sie wollen, so Dr. Tappe weiter, sondern darum, dass sie die Freiheit benötigen, auf der Grundlage ihrer Berufsordnung und einer gesicherten Versorgungsqualität ihre Kompetenzen uneingeschränkt zum Wohl der Patienten einsetzen können. Oder mit den Worten von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann auf dem Ärztetag: „Es ist wichtig, dass Patientinnen und Patienten sich darauf verlassen können, eine Behandlung zu bekommen, die vom Fachwissen und nicht von finanziellen Abhängigkeiten geprägt ist.“

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