Darmkrebsvorsorge: Wer muss wann zur Kontrolluntersuchung?

„In den meisten Fällen liefert die Vorsorge-Darmspiegelung einen eindeutigen Befund und die Sicherheit, mit hoher Wahrscheinlichkeit in den nächsten zehn Jahren nicht an einem Darmkrebs zu erkranken. Dann ist vor der nächsten regulären Vorsorge-Untersuchung in zehn Jahren eine erneute Untersuchung nur bei Beschwerden“, erklärt Prof. Dr. Leopold Ludwig vom Vorstand des Berufsverbandes der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng).Logo Magen-Darm-Ärzte

Anders sieht es aus, wenn Polypen oder Adenome gefunden werden. Dann sind in Absprache mit dem untersuchenden Magen-Darm-Arzt vorzeitige Kontrollen angezeigt. Eine Anfang des Jahres vorgelegte Studie weist darauf hin, dass es in diesem Zusammenhang die Möglichkeit einer Unter- und Überversorgung besteht. Insbesondere würden Patienten mit Darmkrebsvorstufen oft nicht leitliniengerecht nachverfolgt, was das Risiko, nach einer ersten Vorsorgeuntersuchung dennoch an Darmkrebs zu erkranken, ansteigen lässt.

„Nicht begründete, überflüssige Kontrollen sind zwar medizinisch unbedenklich, binden jedoch unnötig Untersuchungskapazitäten und verursachen unnötige Kosten“, erläutert Prof. Ludwig. Anders verhält es sich aber, wenn ein familiäres Darmkrebsrisiko vor liegt. Dann sind häufigere Kontrollen nötig. Natürlich sollten sich Menschen auch einer Darmspiegelung unterziehen, wenn darmbezogene Beschwerden bestehen und die Ursachen dafür unbekannt sind.

„Der Berufsverband hat gemeinsam mit anderen Interessenvertretern bereits mehrfach angemahnt, dass im Interesse der Patientensicherheit und der Steuerung der Leistungserbringung solide Versorgungsdaten in einem nationalen Koloskopie-Register erfasst werden sollten“, erinnert der ehemalige bng-Vorsitzende Dr. Dietrich Hüppe. „Auf einer solchen Grundlage könnten Ärzte und Krankenkassen dann gemeinsam qualitätssichernde Maßnahmen initiieren. Denkbar sind unter anderem digitale oder schriftliche Recall-Systeme für Risikopatienten.“

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